Übersetzungen

Gulira’no Maripova – die Profi an Ihrer Seite!

Meine Arbeitssprachen

Ich arbeite in drei Sprachen und kann in diesen sechs Sprachkombinationen übersetzen:

Usbekisch ↔ Deutsch
Russisch ↔ Deutsch
Usbekisch ↔ Russisch

Leistungen

  • Faire Preise zum top Preisleistungsverhältnis
  • Sehr kurze Bearbeitungsdauer der Übersetzungen
  • Anpassung des Layouts, auch für nicht editierbare Formate
  • Zügige und verlässliche Auftragsabwicklung
  • Baldige Rückmeldung via E-Mail, SMS, WhatsApp, Telegram oder Rückruf
  • Einsatz eines hochwertigen Druckers, Ausdrucke in bester Qualität
  • Kostenlose Beratung zur deutschen und usbekischen Bürokratie
  • Rundumservice aus einer Hand und Vertraulichkeit

Beglaubigte Übersetzung der Dokumente

  • Pässe und Personalausweise
  • Geburtsurkunden, Eheurkunden, Scheidungsurkunden, Sterbeurkunden
  • Schulzeugnisse
  • Diplome
  • Arbeitsbücher
  • Führerscheine
  • Dokumente für die Einbürgerung oder Ausbürgerung (umfangreiche Beratung zu den Anforderungen des usbekischen Konsulats und der Botschaft)
  • Vollmachten
  • Zertifikate
  • Bescheinigungen
  • und vieles mehr

Recht und Politik

  • Übersetzung der juristischen Texte aus dem Straf- oder Zivilrecht
  • Gerichtsurteile
  • Anklageschriften der Staatsanwaltschaften
  • Verschiedene Schriftstücke der Behörden
  • Internationale Verträge
  • Reden und Vorträge
  • Wissenschaftliche Artikel

Wirtschaft und Marketing

  • Handelsregisterauszüge
  • Satzungen
  • Geschäftsberichte
  • Verschiedene Verträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Flyer und Broschüren
  • Webseiten

Medizin und Pharmazie

  • Ärztliche Bescheinigungen
  • Gutachten
  • Internationale Regularien der Arzneimittelzulassung
  • Packungsbeilagen
  • Broschüren und Flyer

Technik und Lebensmittelindustrie

  • Bedienungsanleitungen von Geräten
  • Beschriftungen der Verpackungen

Audio und Video

  • Audiovisuelle Übersetzungen
  • Verschriftlichung der Audio- und Videomaterialien
  • Untertitelungen, z.B. zu den Dokumentarfilmen
  • Voice-over

Bezeichnung der Urkundenübersetzer

Je nach Bundesland und Behörde wird für die Urkundenübersetzer eine andere Bezeichnung verwendet, z.B.:

  • ermächtigter Übersetzer,
  • beeidigter Übersetzer,
  • vereidigter Übersetzer,
  • öffentlich bestellter Übersetzer,
  • amtlich anerkannter Übersetzer oder
  • in Deutschland gerichtlich zugelassener Übersetzer.

Alle diese Bezeichnungen sind in der Praxis absolut gleichbedeutend. Sie können sich getrost an mich wenden. Ich bin eine gerichtlich ermächtigte Übersetzerin und allgemein beeidigte Dolmetscherin für die deutsche, usbekische und russische Sprachen und darf beglaubigte und gestempelte Übersetzungen ausstellen, die überall anerkannt werden.

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung ist die wortwörtliche Übersetzung eines Dokuments, deren Richtigkeit und Vollständigkeit nur von einem speziell ausgebildeten, gerichtlich ermächtigten Übersetzer bescheinigt (umgangssprachlich beglaubigt) werden darf. Diese Übersetzung wird mit der Unterschrift und dem Stempel des ermächtigten Übersetzers versehen und wird dann bei allen Behörden direkt anerkannt und bedarf keiner weiteren (amtlichen) Beglaubigung.

An jede beglaubigte Übersetzung wird eine Kopie des Dokuments angeheftet. Die unleserlichen Stellen (z.B. Stempel, Handschrift) oder die unverständlichen Abkürzungen werden als solche gekennzeichnet. Es wird vermerkt, falls nur die Ausschnitte aus dem Dokument übersetzt wurden.

Die Namen (Nachname, Vorname, Vatersname) dürfen in der beglaubigten Übersetzung auf keinen Fall geändert oder korrigiert werden. Denn die Namensänderung wird ausschließlich von den Behörden vorgenommen (Standesamt, Botschaft/Konsulat). Bei den Namen in kyrillischer Schrift wird in der Übersetzung die lateinische Schreibweise laut Pass übernommen. Somit entfällt in den allermeisten Fällen die Transliteration nach ISO 9:1995.

Ich bin eine gerichtlich ermächtigte und offiziell zugelassene Übersetzerin mit viel Berufserfahrung und Kenntnissen der juristischen Terminologie. Meine beglaubigten Übersetzungen werden bei allen deutschen, usbekischen und russischen Behörden direkt anerkannt.

Original oder Kopie?

In der beglaubigten Übersetzung muss neben der Richtigkeit und Vollständigkeit ebenfalls vermerkt sein, ob die Übersetzung vom Original des Dokuments, von der amtlich/notariell beglaubigten Kopie oder von der einfachen Kopie erfolgte. Das Vorzeigen des Originals am Computerbildschirm oder Mobiltelefon ist nicht ausreichend.

Erkundigen Sie sich bitte zuerst in der Behörde, in der die Übersetzung eingereicht wird, was als Vorlage für die Übersetzung dienen soll. Falls die Übersetzung vom Original des Dokuments erfolgen muss, schicken Sie mir bitte das Original per Post als Einschreiben Einwurf. Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass die Deutsche Post die Originale der Dokumente bisher immer zuverlässig zugestellt hat.

Anheften der Kopie an die Übersetzung

An jede Übersetzung wird eine Kopie vom Dokument angeheftet. Das kann eine einfache Kopie sein oder eine amtlich bzw. notariell beglaubigte Kopie.

In manchen Fällen verlangen die deutschen Behörden das Anheften der Übersetzung an das Original des Dokuments. Dies ist für diejenigen Bescheinigungen sinnvoll, die jederzeit erneut ausgestellt werden können oder für eine begrenzte Zeit gültig sind, z.B. Meldebescheinigungen, Ledigkeitsbescheinigungen, Bescheinigungen über die Straffreiheit.

Um die Beschädigung zu vermeiden, werden die Hardcover-Dokumente mit festem Umschlag aus Usbekistan (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Führerscheine usw.) nicht an die Übersetzung angeheftet.

Zusätzliche Exemplare

Bei Bedarf können mehrere Originalexemplare der beglaubigten Übersetzung ausgestellt werden – auch nachträglich. So ersparen Sie sich die Kosten und Mühe für die amtliche/notarielle Beglaubigung der Kopien der Übersetzung und können bei den Behörden einfach eine der Originalübersetzungen einreichen. Diese Option ist insbesondere für die Abiturienten empfehlenswert, die sich gleichzeitig an mehreren deutschen Hochschulen für einen Studienplatz bewerben möchten. Auch die usbekische Botschaft oder das Konsulat verlangen die Übersetzungen in zweifacher Ausfertigung.

Versand und Lieferung

Meine beglaubigten Übersetzungen werden in einer dokumentenechten Schutzfolie und einem kartonierten, festen Umschlag via Deutsche Post AG als Standard-Großbrief versendet. Die Originaldokumente werden immer per Einschreiben verschickt. Die Sendungsnummer wird Ihnen per Mail mitgeteilt. Falls Sie die Zusendung via DHL Express wünschen, teilen Sie mir dies bitte vor der Auftragserteilung mit, damit der Preis angepasst werden kann.

Die Dauer und Konditionen der Lieferung innerhalb von Deutschland sind wie folgt:

  • Versand als Standard-Großbrief dauert 1-3 Werktage, Einwurf in den Briefkasten
  • Versand per Einschreiben dauert  1-3 Werktage, persönliche Annahme des Empfängers mit Unterschrift
  • Versand via DHL Express dauert maximal 1 Werktag, persönliche Annahme des Empfängers mit Unterschrift
  • Versand via DHL-Kurier dauert maximal 1 Werktag, persönliche Annahme des Empfängers mit Unterschrift

Bitte beachten Sie, dass die Deutsche Post AG sich grundsätzlich vorbehält, die Sendungen innerhalb von 8 Werktagen zuzustellen. Das kommt aber in den sehr seltenen Fällen vor.

Die Standardlieferung der Übersetzung in die Schweiz oder nach Österreich dauert etwa 3-5 Werktage.

Persönliche Abholung der Übersetzung

Grundsätzlich biete keine persönlichen Termine an. Die Auftragsabwicklung erfolgt per Mail und per Post. In Ausnahmefällen können Sie nach einer Terminvereinbarung die Übersetzung persönlich abholen. Wenn Sie dabei das Original des Dokuments vorzeigen, wird vorab in der Übersetzung der entsprechende Vermerk über die Vorlage des Originals gemacht.

Entfernung

Der Standort des Übersetzers spielt für die Geschwindigkeit der Übersetzung keine Rolle. Der Auftrag wird unkompliziert und schnell per Mail abgewickelt. Die eventuellen Unklarheiten werden telefonisch besprochen. Die Übersetzung wird per Post versendet und erreicht Sie innerhalb von 1-3 Werktagen. Es spielt keine Rolle, in welchem Bundesland Sie leben – wenden Sie sich ohne Bedenken an mich.

Übersetzungen aus Usbekistan

Bei den deutschen Behörden und Hochschulen werden die in Usbekistan erstellten Übersetzungen in der Regel nicht anerkannt, selbst wenn sie von einem usbekischen Notar beglaubigt wurden. Die Übersetzungen der Dokumente müssen von einem in Deutschland ermächtigten (beeidigten) Übersetzer angefertigt und beglaubigt werden. Aus eigener Erfahrung kann ich zudem berichten, dass die Übersetzungen aus Usbekistan fast immer fehlerhaft, unvollständig oder sogar manipuliert (verschönert) sind.

Übersetzungen für die usbekische Botschaft oder das Konsulat

Auch in der usbekischen Botschaft in Berlin oder im Generalkonsulat in Frankfurt am Main werden die von einem in Deutschland ermächtigten (beeidigten) Übersetzer angefertigten Übersetzungen in die Amtssprache Usbekisch verlangt. Die Übersetzungen ins Russische werden in der Regel nicht mehr akzeptiert.

Keine beglaubigten Kopien

Ich kann nur meine eigene Übersetzung auf Richtigkeit und Vollständigkeit bescheinigen und die beglaubigte Übersetzung ausstellen. Ich habe keine Zulassung für eine notarielle Tätigkeit und darf daher die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original nicht bescheinigen.

Eine amtlich beglaubigte Kopie des Dokuments kann in der kommunalen Einrichtung Ihres Wohnortes (Rathaus, Bürgerhaus, Stadthaus o.Ä.) ausgestellt werden. Die notariell beglaubigten Kopien werden von einem Notar (Jurist) ausgestellt. Einen Notar in Ihrem Wohnort können Sie einfach im Internet finden.

Beratung und Betreuung

Zurückgreifend auf meine vielfältigen Erfahrungen kann ich Sie gerne bei der Klärung Ihrer Angelegenheit in den Ämtern, Behörden und anderen Einrichtungen beraten und tatkräftig unterstützen, z.B. in Ihrem Auftrag Telefonate durchführen, Briefe oder E-Mails schreiben oder im Internet recherchieren.

Korrektur

Eine von Ihnen oder jemand anderem vorgenommene Übersetzung kann gerne von mir überprüft werden. Allerdings kann der korrigierte Text nicht gestempelt und beglaubigt werden. Bitte beachten Sie, dass für die Korrektur oftmals mehr Zeit benötigt wird als für eine komplett neue Übersetzung.

Spezialisierung in der seltenen Sprache Usbekisch

Da Usbekisch in den westlichen Ländern zu einer seltenen Sprache zählt, ist es sehr schwer, einen auf ein bestimmtes Fachgebiet (z.B. nur Medizin) spezialisierten Sprachmittler zu finden. So werden von mir je nach Schwierigkeitsgrad möglichst alle Fachgebiete abgedeckt – vom Urkundenübersetzen bis Technik. Dabei macht die karge Auswahl an Wörterbüchern und Terminologiedatenbanken die Arbeit teilweise sehr aufwendig.

Weitere Sprachkenntnisse

Neben Deutsch, Usbekisch und Russisch kann ich auch auf Englisch und Spanisch sprechen und schreiben. Ich kann die einfachen Übersetzungen aus diesen Sprachen erstellen. Ich kann aber diese Übersetzungen nicht mit meiner Unterschrift und Stempel beglaubigen, weil ich für Englisch und Spanisch nicht gerichtlich ermächtigt bin.